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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf von Kunstwerken

Alle Preise sind unverbindliche Angaben. Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Räume Nissis Kunstkantine zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Feste, Tagungen sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die damit im Zusammenhang stehen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Nissis Kunstkantine zustande. Dem Betrieb Nissis Kunstkantine steht es frei, Buchungen schriftlich zu bestätigen. Kunde und Nissis Kunstkantine sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Nissis Kunstkantine haftet für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist der Kunde/Veranstalter verpflichtet, Nissis Kunstkantine rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Betriebes auftreten, so wird Nissis Kunstkantine bei Kenntnis oder auf unverzichtbare Rüge hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen und die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Betriebes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Nissis Kunstkantine ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Nissis Kunstkantine an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate, so kann Nissis Kunstkantine entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Preisänderungen vornehmen.
  4. Nissis Kunstkantine ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Für Hochzeiten und Feiern gelten folgende Zahlungshöhen und Zahlungstermine: 20 % Anzahlung vom Gesamtbetrag der Veranstaltung zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins. Nissis Kunstkantine ist dadurch verpflichtet, die angemieteten Räume exklusiv für den Kunden freizuhalten. 50% Anzahlung vom Gesamtbetrag und Zahlungseingang 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Restzahlung (50%) 1 Woche vor der Veranstaltung.
  5. Rechnungen über weitere und nicht pauschalierte Leistungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsrückstand ist Nissis Kunstkantine berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Nissis Kunstkantine ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

§ 4 Rücktritt von Nissis Kunstkantine

  • Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Nissis Kunstkantine zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist Nissis Kunstkantine berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder von Nissis Kunstkantine nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zweck gebucht werden;- der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Nissis Kunstkantine gefährden kann.
  • Nissis Kunstkantine hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensanspruch gegen Nissis Kunstkantine, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigem Verhalten von Nissis Kunstkantine.

§ 5 Rücktritt des Veranstalters

Abbestellung/Stornierung

  1. Die Regelungen 1 – 4 gelten für Veranstaltungen im Nissis Kunstkantine mit Exklusivitätsrecht, d.h. die gebuchte Veranstaltung ist die einzige Veranstaltung im Nissis Kunstkantine.
  2. Er kann ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten ohne dass Zahlungs- und Schadensansprüche des Beherbergungsbetriebes ausgelöst werden. Die Reservierung des Veranstaltungstermin ist aber nicht verbindlich. Nissis Kunstkantine ist bei der Vereinbarung des Rücktrittsrechts gleicher maßen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Kunden den gewünschten Veranstaltungstermin für sich belegen wollen, und der Erstkunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichten will und eine verbindliche Reservierung mit 20 % Anzahlung des Gesamtbetrages der Veranstaltung nicht vornimmt.
  3. Der Veranstalter und Kunde kann bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ist Nissis Kunstkantine berechtigt, die vereinbarte Miete für die Räume in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

§ 6 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist Nissis Kunstkantine die verbindliche Teilnehmer/innenzahl zu nennen. Die genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich für die Abrechnung der Leistungen und Vorbereitung der Veranstaltung.
  2. Ändert sich trotzdem die Teilnehmerzahl, so ist diese 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn Nissis Kunstkantine mitzuteilen.

§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit Nissis Kunstkantine technische Anlagen (Stereoanlage etc.) zur Verfügung stellt, haftet der Veranstalter für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
  2. Soweit Nissis Kunstkantine für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet gleichfalls für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Nissis Kunstkantine von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  3. Bei Veranstaltungen mit GEMA anmeldepflichtiger Unterhaltung fungiert Nissis Kunstkantine lediglich als Vermittler. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter, alternativ dem durch ihn engagierten Künstler. Bei Unterlassen haftet ausschließlich der Veranstalter vollumfänglich.

§ 8 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf der Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Nissis Kunstkantine übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf Nissis Kunstkantine die Entfernung und Lagerung zulasten des Veranstalters vornehmen.

§ 9 Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Raub an Gebäude, Kunstwerken oder Inventar, die durch Veranstaltungsnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Nissis Kunstkantine kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (Abschluss einer Veranstaltungsversicherung, Kautionen, Bürgschaften).

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nissis Kunstkantine.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nissis Kunstkantine

Kunstgalerie & Eventlocation
Am Dalmannkai 6
20457 Hamburg (HafenCity)

Mo – Fr 12-16 Uhr
Und nach Vereinbarung

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